Gewerbe

In den Zuständigkeitsbereich des Sachgebietes Gaststätten- und Gewerbewesen gehören alle Aufgaben rund um den Betrieb eines dauerhaften oder vorübergehenden Gewerbes. 

Das An-, Um- und Abmelden eines dauerhaften Gewerbes und die Anzeige des Betriebes eines vorübergehenden Gaststättengewerbes nach § 6 des hessischen Gaststättengewerbes kann in einem digitalen Prozess über die Links unten erfolgen.

Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können beim Bundesamt für Justiz gestellt werden: Gewerbezentralregister des Bundesjustizamtes.

Kontakt

Frau Brunner-Daum

  • Gewerbe, Gaststätten, Plakatierungen, Infostände, Versammlungen

Abteilung für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Stadthaus

Telefon: 06061 74-119
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Zuständiges Amt

Anschrift

Stadthaus
Frankfurter Straße 3
64720 Michelstadt
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